Verwendungsverbot des Kältemittels R22
Seit dem 1.1.2010 ist das Kältemittel R22 laut EG Verordnung 2037/2000 nur noch als Recyclingware zugelassen. Ab dem 1.1.2015 darf es aufgrund seiner schädigenden Wirkung auf die Ozonschicht gar nicht mehr eingesetzt werden. So ist es zwar möglich eine Anlage über den 1.1.2015 hinaus mit R22 zu betreiben, es darf jedoch nicht mehr in den Kältemittelkreislauf eingegriffen und vor allem darf dieses Kältemittel nicht mehr nachgefüllt werden.
Die Umstellung bedarf Vorbereitung und Zeit, da weitreichende technische Eingriffe nötig sind. Im Reparaturfall ist eine Umstellung in der Regel nicht möglich!
Wir empfehlen daher dringend, sofern Sie noch Kälte-Klimaanlagen mit diesem Kältemittel in Betrieb haben, schon jetzt die Umstellung auf ozonunschädliche Kältemittel-Alternativen vorzunehmen, oder bei Altanlagen, die das Ende ihrer Lebensdauer bald erreicht haben, den Ersatz durch eine Anlage, die aufgrund neuester Technik nicht nur ozonunschädlich betrieben wird, sondern auch wirtschaftlicher und energiesparender arbeitet.