Energieeinsparverordnung – Energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen in Nicht-Wohngebäuden gem. §12 EnEV
Durch Änderung der Nutzung von Räumen, Umbau der Gebäudesubstanz, den vermehrten Einsatz von elektrischen Geräten und Inkrafttreten von Vorschriften zur beruflichen Vorsorge werden viele Klima- und Lüftungsanlagen energetisch ineffizient betrieben. Daher müssen Betreiber von Anlagen mit einer Kälteleistung >12kW regelmäßige energetische Inspektionen an Klima- und Lüftungsgeräten durchführen lassen. Der Schwerpunkt ist die Prüfung der Auslegung und Betriebsweise der Anlage im Verhältnis zum realen Kühlleistungs- und Luftwechselbedarf. Der Inspektionsbericht ist auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen und darf nur von fachkundigen Personen ausgestellt werden.
Gerne übernehmen wir die Prüfung Ihrer Anlage. Sie erhalten mit dem Inspektionsbericht einen ganzheitlichen Ergebnisbericht mit Verbesserungsvorschlägen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dieser dient als Entscheidungsgrundlage für Optimierungen und Modernisierungen an der Anlagentechnik. Durch Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen können Sie Ihre Energiekosten senken.