Geänderte F-Gase Verordnung seit dem 1.1.2015


Hier gelangen Sie zur aktuellen, seit dem 11.03.2024 gültigen F-Gase Verordnung (EU) 2024/573.
Die EG-VO 517-2014 über teilfluorierte Treibhausgase hebt die Verordnung Nr. 842/2006 auf. Im Folgenden erfahren Sie, welche praktischen Auswirkungen die neue F-Gase Verordnung, die im Wesentlichen eine neue Gewichtung von Kältemittelfüllmengen und die stufenweise Reduzierung der Mengen der in Verkehr gebrachten teilfluorierten Kohlenwasserstoffe vorsieht, auf Ihre Anlagen hat.
Jun2019

Verwendungsverbote für R404A, R507, R422D (GWP ≥ 2500) ab dem 01.01.2020


Der nächste Schritt der F-Gase-Verordnung 517/2014 steht für den 1.1.2020 an. Das Inverkehrbringen ortsfester Kälteanlagen mit einem Kältemittel (GWP ≥ 2500) ist dann ebenso verboten, wie das Nachfüllen von Kälteanlagen mit den entsprechenden Kältemitteln R404A, R507, R422D (Füllmenge ≥ 40t CO2 Äquivalent).
Jun2019

Einsatz von R32 zur Teil-Lösung der F-Gase VO


Zur Umsetzung der F-Gase VO, die eine Verringerung der teilfluorierenden Treibhausgase in der EU anstrebt, setzt die KÄLTE-KLIMA Firmengruppe bereits jetzt Kältemittel mit einem niedrigen GWP beim Bau von Neuanlagen im Split- und Multisplit Bereich ein.
Mai2019
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