Der nächste Schritt der F-Gase-Verordnung 517/2014 steht für den 1.1.2020 an. Das Inverkehrbringen ortsfester Kälteanlagen mit einem Kältemittel (GWP ≥ 2500) ist dann ebenso verboten, wie das Nachfüllen von Kälteanlagen mit den entsprechenden Kältemitteln R404A, R507, R422D (Füllmenge ≥ 40t CO2 Äquivalent).